
Finger weg von einseitigen tariflichen Eingruppierungen!
am 08.09.2026 kam ver.di auf Einladung der DAK-Gesundheit zu einem Verhandlungsgespräch mit der Arbeitgeberseite zusammen. Auf der Tagesordnung standen:
- das Organisationsvorhaben für die Fachzentren für Mitgliedschaft und Beiträge (FZMB) sowie für das Dienstleistungszentrum einschließlich der tariflichen Einordnung in die Anlage 5,
- die Fortsetzung der Gespräche über eine neue Eingruppierungs- und Vergütungsordnung.
Arbeitgeberin will Aufgaben zuschneiden und Vergütung abwerten
Im Gespräch stellte die Arbeitgeberin ihre Pläne zur Umstrukturierung der FZMB vor. Künftig sollen Aufgabenbereiche stärker voneinander abgegrenzt und Beschäftigte auf Teilbereiche spezialisiert werden. Die Arbeitgeberin bezeichnet dies als „Subspezialisierung“.
Aus Sicht der Arbeitgeberin sollen die neu zugeschnittenen Stellen künftig überwiegend nur noch die Anforderungen der Vergütungsgruppe 5 erfüllen. In diesem Zusammenhang sollen bislang gewährte Zulagen entfallen.
Unsere Haltung ist klar: Diese Bewertung teilen wir nicht!
Die Beschäftigten in den FZMB leisten hochqualifizierte Arbeit und tragen Verantwortung für anspruchsvolle und komplexe Prozesse. Eine künstliche Verengung von Tätigkeitsprofilen darf nicht dazu missbraucht werden, tarifliche Ansprüche auszuhöhlen oder Entwicklungsmöglichkeiten einzuschränken.
Im Gegenteil: Spezialisierung war in der Vergangenheit regelmäßig ein Merkmal höherwertiger Tätigkeiten und damit ein Argument für eine höhere Eingruppierung, nicht für eine niedrigere.
Eklat am Verhandlungstisch
Unterschiedliche Positionen gehören zu Tarifverhandlungen dazu. Doch der weitere Verlauf des Gesprächs überschritt aus unserer Sicht eine rote Linie. Die Arbeitgeberin kündigte an, künftige neue Stellenbeschreibungen mit ver.di zu tarifieren. Werden nach einer mit ver.di vereinbarten Eingruppierung Änderungen an der Stellenbeschreibung vorgenommen, entscheidet die DAK-Gesundheit eigenständig über die daraus resultierende Eingruppierung anhand der Oberbegriffe der Anlage 5. Tür und Tor für Willkür und Entscheidungen nach Gutsherrenart wären aus unserer Sicht geöffnet – eine Blaupause für die Kasse, aktuell für die Sachbearbeitung beginnend. Wen betrifft es als nächstes?
Für uns ist das inakzeptabel! Ein solches Vorgehen stellt die tarifvertraglich geregelten Beteiligungs- und Bewertungsprozesse grundsätzlich in Frage. Tarifliche Bewertungen dürfen nicht einseitig von der Arbeitgeberin festgelegt werden.
Die Folge: die Verhandlungen wurden von ver.di abgebrochen. Die weiteren Themen konnten nicht besprochen werden. Wir sagen klar:
✅ Tarifliche Eingruppierungen dürfen nicht nach Gutdünken der Arbeitgeberin festgelegt werden.
✅ Stellenbewertungen müssen nachvollziehbar, sachgerecht und tarifkonform erfolgen.
✅ Maßgeblich sind Qualifikation, Verantwortung und die tatsächlich auszuübenden Tätigkeiten.
✅ Verschlechterungen bei Vergütung und Entwicklungsperspektiven wird es mit uns nicht geben.
Und jetzt? Ob die DAK-Gesundheit die geplanten Organisationsveränderungen dennoch umsetzt, ist derzeit offen.
Was wir jedoch wissen: der Tarifvertrag gilt unmittelbar und zwingend nur für die ver.di- Mitglieder bei der DAK-Gesundheit. Nur ver.di-Mitglieder haben außerdem Anspruch auf gewerkschaftlichen Rechtsschutz sowie auf individuelle Rechtsberatung und Rechtsvertretung durch ver.di. Gerade in Zeiten geplanter Umstrukturierungen, neuer Stellenzuschnitte und möglicher Eingriffe in Eingruppierungen zeigt sich, wie wichtig eine starke Gewerkschaft und eine starke Mitgliedschaft sind.
Die Arbeitgeberin muss wissen: wer Leistung erbringt, Verantwortung übernimmt und den Erfolg der DAK-Gesundheit sichert, hat Respekt, Anerkennung und eine faire tarifliche Eingruppierung verdient.
Für gute Arbeit. Für faire Eingruppierungen. Für Respekt. Kein Abstieg durch Stellenzuschnitt! Tarifverträge gelten. Punkt.