Tarifeinigung beim TV-Eingruppierung

(Bild: Mina Rad, unsplash)

Nach 14 Monaten intensiver und zum Teil sehr schwieriger Verhandlungen liegt nun ein gutes Ergebnis auf dem Tisch: Mit dem neuen Eingruppierungstarifvertrag (TV-E) wird die Eingruppierung bei der BARMER auf ein völlig neues Fundament gestellt.

Hier vorab die wichtigsten Eckpunkte:

  1. Einführung der Jobarchitektur
  2. ALLE Beschäftigten und Auszubildenden bekommen bereits zum 01.11.2025 mehr Geld
  3. Einheitliche Stufenlaufzeit
  4. Aufwertung einzelner Tätigkeiten
  5. Neue Tarifvertrag Zulagen
  6. Neuer Tarifvertrag Balance für die Kundenbetreuungsregionen
  7. Zweiter ver.di Bildungstag 2026
  8. Verlängerung des Gehaltstarifvertrags bis zum 30.09.2026

Für die Bundestarifkommission war von Beginn an klar: Uns war wichtig, dass niemand mit dem neuen Eingruppierungs-Tarifvertrag schlechter gestellt ist und ein System entsteht, das transparent und fair ist. Dieses Ziel haben wir erreicht.

1) Einführung einer Jobarchitektur

Kernstück des neuen Tarifvertrags ist die Einführung einer Jobarchitektur, die jede Tätigkeit in der BARMER beschreibt und bewertet. Künftig wird jede Stelle systematisch einer Vergütungsgruppe zugeordnet. Hierfür wurde eine so genannte „Jobarchitektur“ angewandt. Dies ist eine neue Herangehensweise in der Vergütungssystematik. Die Jobarchitektur ordnet Stellen systematisch nach Aufgabenfeldern (Jobfamilien), Tätigkeitsarten (Jobfunktionen) und Anforderungsniveaus (Jobcluster).  Jobfamilien bündeln dabei ähnliche Aufgabenbereiche, z. B. Kundenservice, IT oder Versicherungsmanagement. Jobfunktionen beschreiben die Art der Tätigkeit innerhalb einer Familie, z. B. Sachbearbeitung, Beratung oder Führung. Jobcluster zeigen, welche unterschiedlichen Anforderungen an die Tätigkeit des Jobclusters gestellt werden. Je höher die Anforderungen sind, desto höher das so genannte „Joblevel“. Damit werden Eingruppierungsentscheidungen transparenter und Entwicklungspfade klarer sichtbar. Die Jobarchitektur unterstützt damit auch die Mitarbeiterentwicklung: Dadurch, dass alle Tätigkeiten in der BARMER abgebildet und systematisiert sind, werden auch mögliche Entwicklungsschritte besser sichtbar. Beschäftigte können besser erkennen, welche Schritte in der eigenen beruflichen Laufbahn möglich sind und welche Anforderungen dafür erfüllt werden müssen.

2) Alle Beschäftigten und Auszubildende erhalten bereits zum 01.11.2025 mehr Geld

Mit der neuen Jobarchitektur haben wir für alle Vergütungsgruppen eine höhere Einstiegsvergütung vereinbart. Durch die Veränderungen bei den Stufen ergibt sich für die Beschäftigten in der jetzigen Stufe 1 eine erhebliche Gehaltssteigerung zwischen 7% bis 11%. Diese ergeben sich zusätzlich zu der letzten regulären Tabellenerhöhung zum 01.09.2025 von 3,5%. Zum 01.11.2025 werden die einzelnen Tätigkeiten in die neue Jobarchitektur überführt. Das hätte an vielen Stellen individuelle Besitzstände zur Folge gehabt. Beide Parteien haben sich darauf verständigt, die Gehaltstabelle so „nach oben“ anzupassen, dass deutlich mehr Beschäftigte besser gestellt sind als vorher. Durch die Veränderungen in der Entgeltstruktur und die Neubewertungen einzelner Tätigkeiten erhalten alle Beschäftigten zum 01.11.2025 zwischen 3% bis 17% mehr Gehalt.

3) Einheitliche Stufenlaufzeit

Zukünftig gibt es für alle 13 Vergütungsgruppen 4 Stufen statt der bisherigen 5 Stufen. In jeder Stufe verbleibt man 36 Monate. Nach neun Jahren wird die letzte Stufe erreicht. Vorher war das erst nach 12 Jahren möglich. Es besteht die

Möglichkeit, durch gute Leistungen einen Stufensprung von bis zu 24 Monaten früher durchzuführen. Bei unterdurchschnittlichen Leistungen ist eine Verlängerung in der jeweiligen Stufe zwischen drei bis zwölf Monate möglich.

4) Aufwertung der Tätigkeiten

Ein zentrales Anliegen der Verhandlungskommission war es, bestehende Ungerechtigkeiten zu beseitigen und insbesondere die unteren Vergütungsgruppen aufzuwerten. Unser Forderungskatalog zur Aufwertung von Tätigkeiten war groß. Wir haben z.B. in den Fachbereichen Dienstleistungen, Pflege, Versicherung und Beitrag, allgemeine und ambulante Leistungen neue Eingruppierungen verhandelt. Besonders freut uns das Ergebnis für die Mitarbeitenden im Fachbereich Dienstleistungen.

5) Neuer Tarifvertrag Zulagen

Ein weiterer wichtiger Fortschritt ist der neue Tarifvertrag Zulagen. Dort ist nun verbindlich geregelt, welche Zulagen es gibt, wie sie berechnet werden und nach welchen Kriterien sie gezahlt werden. Zulagen wurden bisher teilweise auf betrieblicher Ebene geregelt und hätten somit einseitig von der BARMER aufgekündigt werden können. Viele Zulage wurden in den Tarifvertrag aufgenommen, z.B. Zulage für Leitung Kundenbetreuungsregion, Zulage Ansprechperson (ASP) fachfremde Einstellungen, Zulage ASP Ausbildung, Projektzulage. Besonders freut es uns, dass die Zulage für den UKV Betrieb von 250€ auf 280€ erhöht wurde. Diese wird zukünftig mit dem Gehaltstarifvertrag dynamisiert und ist ruhegehaltsfähig.

Weitere Ergebnisse

Über den TV-E hinaus konnten weitere Verbesserungen erreicht werden:

6) Der neue TV Balance war ein strittiger Punkt in den Verhandlungen. Leider gab es hier wenig Bewegung in den Verhandlungen mit der BARMER. Zukünftig wird die Kostenübernahme nicht mehr bei 80% / 50€ gedeckelt. Der Betrag wurde von 50€ auf 70€ erhöht. Das Abrechnungsverfahren wird vereinfacht.

7) Für das Jahr 2026 wurde ein zweiter ver.di-Bildungstag vereinbart.

8) Durch die deutliche Anpassung der Einstiegsvergütung, der Stufenbeträge und Anpassungen in der Vergütungssystematik und dieses bereits ab dem 01.11.2025 (was sich damit auch auf das Weihnachtsgeld auswirkt) haben wir die Laufzeit des Gehaltstarifvertrages vom 31.12.2025 bis zum 30.09.2026 verlängert.

Mit dieser Tarifeinigung ist ein großer Schritt gelungen: Alle Tätigkeiten in der BARMER sind künftig systematisch und nachvollziehbar bewertet, die unteren Vergütungsgruppen wurden gestärkt, Zulagen fair geregelt und Besitzstände gesichert. Durch die vorgenommenen Strukturänderungen steigen die Gehälter für alle Beschäftigten und Auszubildenden zum 01.11.2025 deutlich!  

Die Bundestarifkommission bedankt sich ausdrücklich bei allen Kolleg*innen, die uns in diesem langen Prozess unterstützt, Rückmeldungen gegeben und die Verhandlungen begleitet haben.

Alles kann in diesem Flugblatt nicht aufgegriffen und erläutert werden. Wir laden euch herzlich zu unseren digitalen Mitgliederversammlungen ein. Hier bekommt ihr die Informationen aus erster Hand und eure Fragen werden vom Verhandlungsteam direkt beantwortet. Unter den folgenden Links könnt ihr euch hierfür anmelden:

Download PDF